7. Blick nach Vorn
Straffälligenhilfeist ein zwingend notwendiges soziales Engagement. Es geht darum, den Rückfall zu vermeiden, zumindest die Chance für ein straffreies Leben zu vergrößern, zum Nutzen aller. Es geht darum, neues Leid zu vermieden und letztlich Sicherheit und Freiheit in unserer Gesellschaft zu stärken. Das gelingt am wirkungsvollsten durch Hilfe zur Selbsthilfe. So arbeitet die Straffälligenhilfe nach der alten chinesischen Weisheit: „Gib einem Hungernden einen Fisch, und er wird einen Tag lang satt. - Lehre ihn fischen, und er wird nie mehr hungern.“ Zumindest hat er die Chance, sich zu ernähren.
Straffälligenhilfe ist eine sich ständig verändernde Arbeit. Sie muss fortwährend auf geänderte soziale Rahmenbedingungen – insbesondere finanzielle – reagieren. Naturgemäß wird sie auch geprägt durch ständigen personellen Wechsel. Zufrieden können wir dabei feststellen, dass die personellen Voraussetzungen seit vielen Jahren gut sind. Immer wieder gelingt es, sehr engagierte und qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu gewinnen, auch ehrenamtlich tätige. Oft kommen sie aus der Bewährungshilfe. Das dient sowohl dem Amt als auch der Vereinsarbeit. Probleme bereiten die größer gewordene Zahl von Probanden, der starke Anstieg von Arbeitslosigkeit und sozialer Not, der Ausfall der bisherigen Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen und - in letzter Zeit - der starke Zulauf von Menschen, die in einem Ein-Euro-Job arbeiten sollen. Fast zeitgleich werden unsere Einrichtungen überschwemmt mit Aufträgen seitens der Gerichte und Staatsanwaltschaften in den Bereichen „Schwitzen statt Sitzen“, gemeinnützige Auflagen, sozialpädagogische Jugendhilfemaßnahmen, TOA und einiges mehr. Ständig müssen wir daran erinnern, dass diese Aufgaben ohne tatkräftige finanzielle Förderung nicht zu bewältigen sind.
All diese wichtigen Aufgaben, die von Gesetzen vorgeschrieben sind, müssten vom Staat erfüllt werden, wenn es die „Straffälligenhilfe“ nicht gäbe. Nach aller Erfahrung werden sie auch in Zukunft in freier Trägerschaft zu leisten sein. Das entspricht nicht nur unserer Überzeugung. Nach 50 Jahren erfolgreichen Wirkens ist auch bewiesen, dass vergleichbare Leistungen in staatlicher Regie nicht so preiswert und innovativ erbracht werden können, wie dies in gemeinnütziger Trägerschaft mit viel ehrenamtlichem Engagement geschieht. Dies hat auch die Landesregierung anerkannt, als sie die „Pfälzische Straffälligenhilfe“ 1999 als ersten Verein im Lande mit dem „Fahnenband“ für besonderes ehrenamtliches Engagement auszeichnete.
Damit die „Pfälzische Straffälligenhilfe“ ihre Aufgaben auch in Zukunft erfüllen kann, benötigt sie auch weiterhin das Wohlwollen, aber auch die tatkräftige Unterstützung aller beteiligten öffentlichen Stellen und ihrer Verantwortlichen.
Zum 01.01.2018 wechselte der Vorsitz an Frau Irmgard Wolf, Präsidentin des Landgericht Frankenthal (Pfalz) a.D.