1 .50 Jahre Pfälzische Straffälligenhilfe - Vorgeschichte
Dieser Beitrag ist entnommen der Jubiläumsschrift
„50 Jahre Pfälzische Straffälligenhilfe“
(Zweibrücken, 2007).
Walter Dury
Präsident des Pfälzischen Oberlandesgerichts
1. Vorsitzender des Verbandes
1. Vorgeschichte
Die Einsicht, dass Straffällige und ihre Angehörige während der Haftzeit und besonders danach oft ergänzende Hilfe benötigen, ist bedeutend älter als 50 Jahre - also älter als die „Pfälzische Straffälligenhilfe“. Jeder Sachkundige weiß, dass mit dem „Wegsperren“ nur wenige Probleme gelöst sind, aber viele neue entstehen. Im Bezirk des Oberlandesgerichts der Pfalz wurde deshalb schon vor dem zweiten Weltkrieg ein „Schutzverein für Hilflose“ gegründet. Unter der Naziherrschaft wurde diese Initiative wie alle in Deutschland existierenden Vereinigungen der Straffälligenbetreuung „gleichgeschaltet“. An der Spitze der neuen Landesvereine für Gefangenfürsorge standen die Generalstaatsanwälte; Kreisvereine wurden von den örtlichen Anstaltsleitern geführt.
Einige Jahre nach dem Zusammenbruch Deutschlands sah dann das Justizministerium Rheinland-Pfalz die Notwendigkeit, zur Linderung der ärgsten Not wieder eine „Gefangenen- und Entlassenenfürsorge“ einzurichten; diese wurde im hiesigen OLG-Bezirk bald durch eine „Straffälligenbetreuung Pfalz“ ergänzt. Vorsitzender des „Hauptausschusses“ dieser halbamtlichen Einrichtung war wieder der Generalstaatsanwalt. „Bezirksausschüsse“ wurden jeweils durch die Vorstände der Justizvollzugsanstalten geleitet. Schon bald regte sich jedoch bei allen Verantwortlichen der Wunsch nach einer privaten Hilfseinrichtung auf Vereinsbasis, um – über den Bereich des Strafvollzugs hinaus – verstärkt in die Öffentlichkeit wirken und notwendige Hilfen ohne bürokratische Fesseln gewähren zu können.