2. Gründung der „Pfälzischen Straffälligenhilfe“
Es war schließlich der Oberlehrer der Justizvollzugsanstalt Zweibrücken, Karl Schüler, der im Jahre 1956 die Initiative ergriff: In einem von den Spitzen der Verwaltung, Kirchen, freien Wohlfahrtsverbänden, Justiz, berufsständischen Verbänden und der Wirtschaft unterzeichneten „Aufruf“ lud er für 07. Juli 1956, 14.30 Uhr, in den Goethesaal des Saalbaus in Neustadt an der Weinstraße herzlich ein zur Gründung eines „Pfälzischen Vereins für Straffälligenhilfe e.V.“. Er hatte erkannt, dass es uns allen nicht gleichgültig sein kann und darf, „welchen Weg die vielen Tausende gehen, die alljährlich die Gefängnisse verlassen, welches Verhältnis sie künftig zu ihren Mitmenschen
und auch zum Staate finden“. Bei der Gründungsversammlung sprach unter anderem Prälat Buchholz, Vorsitzender des „Bundeszusammenschlusses für Straffälligenhilfe e. V.“, über „Die Verantwortung der Öffentlichkeit für den Straffälligen“.
Natürlich war die Gründung des Vereins bei dieser guten Vorbereitung ein Leichtes. Zum ersten Vorsitzenden wurde Oberregierungsrat i.R. Cappel gewählt. Ihn löste schon 1958 der Landtagsabgeordnete Peter Haberer - ehemals Staatsanwalt und Entwicklungshelfer - aus Zweibrücken ab, der das Amt bis 1982 innehatte. An der Spitze der Hauptgeschäftsstelle, die in der JVA Zweibrücken eingerichtet war, stand von Anfang an Karl Schüler, voller Ideen, Tatendrang und Kreativität. Der Verein wurde unter seiner Leitung bald zu einer fest gefügten und gut organisierten sozialen Einrichtung, die vielfältige Initiativen zur Wiedereingliederung der Strafgefangenen entfaltete. War seine Tätigkeit zunächst vorwiegend auf die Entlassenenfürsorge und die Bewährungshilfe konzentriert, übernahm der Verein nach Auflösung der „Straffälligenbetreuung Pfalz“ im Januar 1963 auch die Hilfeleistung während der Haft.